Was tun im Todesfall?

Wir sind für Sie da, um Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite zu stehen. Hier finden Sie wichtige Informationen und Hilfestellungen, um die nächsten Schritte zu verstehen und zu bewältigen. Unser Ziel ist es, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Todesfall zu Hause

Im Falle eines Todesfalls im häuslichen Umfeld ist es zunächst erforderlich, einen Arzt zu benachrichtigen, vorzugsweise den behandelnden Hausarzt der/des Verstorbenen, damit dieser die Ausstellung der Todesbescheinigung vornehmen kann. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind wir erst nach Vorlage der ausgestellten Todesbescheinigung befugt, die Überführung durchzuführen. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, wird empfohlen, den ärztlichen Notdienst oder die zuständige Polizeidienststelle zu kontaktieren. Nach den gesetzlichen Vorgaben darf eine verstorbene Person maximal bis zu 36 Stunden im häuslichen Bereich verbleiben.

Todesfall im Krankenhaus

In Krankenhäusern, die über eine eigene Pathologie verfügen, werden Verstorbene vom Krankenhauspersonal in die Pathologie überführt. Eine unmittelbare Überführung aus dem Krankenhaus ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Dies gibt Ihnen die notwendige Zeit, sich umfassend über die nächsten Schritte zu informieren und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

Todesfall im Heim / Hospiz

Das Pflegeheim oder Hospiz informiert die Angehörigen und verständigt einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben darf die verstorbene Person bis zu maximal 36 Stunden im Pflegeheim oder Hospiz verbleiben.

Todesfälle, bei denen der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen kann

In Todesfällen, in denen der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen kann, z.B. bei Unfällen mit Todesfolge, wird die/der Verstorbene von der Polizei in das gerichtsmedizinische Institut überführt. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Freigabe erteilt hat, kann der beauftragte Bestatter die Überführung vornehmen. Die Freigabe erfolgt in der Regel einige Tage nach dem Todesfall.